Eine Aufklärung über Grundsätzliches, Beiträge und Leistungen.
Kapitel 1: Wie funktioniert der WFF ?
1. Welche Aufgabe hat der Fonds ?
Den Wohlfahrtsfonds der NÖ Ärztekammer gibt es im Wesentlichen in seiner bis heute bestehenden Form seit dem Jahr 1956. Seine Aufgabe ist, nicht nur der aktiven Ärzteschaft eine soziale Absicherung in manchen Bereichen zu bieten, sondern vor allem im Rahmen der Altersvorsorge über die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen hinaus einen wirtschaftlich angemessenen Lebensabend zu sichern.
2. Wie ist der Fonds aufgestellt ?
Abgesehen von einigen Leistungen für die aktiven Ärzt*innen (auf die wir später in weiteren Folgen eingehen werden) gliedert sich die Altersversorgung in
a. eine Grundleistung
b. eine Zusatzleistung
Die Grundleistung steht allen dem Wohlfahrtsfonds zugehörigen Kammermitgliedern bzw. auch deren engsten Hinterbliebenen ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Pensionsantrittes gleichermaßen zu. Die Höhe der Grundleistung variiert jedoch je nach Antrittsalter und nach den insgesamt im aktiven Berufsleben erreichten Versicherungsjahren. Die maximale Grundleistung beträgt aktuell € 1.472,84 brutto pro Monat - bei Erreichung von 100% der erforderlichen Anwartschaft, ausbezahlt 14x pro Jahr. Da Versicherungsjahre und Pensionsantrittsalter allerdins individuell variieren, beträgt die durchschnittliche aktuell ausbezahlte Grundleistung pro anspruchsberechtigen Mitglied lediglich rd. € 950,- brutto pro Monat (Witwen/r und Waisen mit eingerechnet).
Die erreichbare Zusatzleistung aus dem Fonds hingegen richtet sich nach dem Prinzip eines Individualkontos nach den im Laufe des Berufslebens einbezahlten und ebenso individuellen Beitragssummen in den Fonds und beträgt im Durchschnitt aktuell
ca. € 1.400,- brutto pro Monat.
Seit 2024 ist der erreichbare Gesamtbeitrag, der im Laufe des aktiven Berufslebens einbezahlt werden kann, pro Person nach oben hin mit € 450.000,- begrenzt (maximale Beitragssumme).
Alle Beiträge in den Wohlfahrtsfonds sind in vollem Umfang steuerlich absetzbar. - Ein Vorteil während des aktiven Berufslebens.
Daraus folgt allerdings: alle Altersleistungen aus dem WFF müssen sodann (unter Einrechnung aller anderen Pensionszuwendungen aus ASVG/FSVG, Gemeindearztpension, Zusatzeinkünften, etc.) in vollem Umfang versteuert werden. Aktuell muss man daher unter Einrechnung der vorgenannten Faktoren damit rechnen, dass der Fiskus im Schnitt etwa eine Monatspension pro Jahr kassiert !
Der empfindlichste Wermutstropfen: die Pensionsleistungen aus dem WFF werden seit nun 16 Jahren nicht mehr valorisiert und seit 2009 bereits völlig unverändert ohne jede Anpassung ausbezahlt. Und der Großteil der derzeitigen Pensionist*innen wird weiterhin zusätzlich noch mit Abschlägen von bis zu 20% ("Pensionssicherungsbeitrag") belastet.
3. Die Beiträge zum WFF:
Die individuelle Beitragsvorschreibung zum WFF richtet sich nach dem jeweiligen aktuellen (Jahres)Einkommen, berechnet in einem komplizierten Modus, je nach ärztlicher Tätigkeit und gegliedert in verschiedene Einkommens-Komponenten (rein Angestellte Ärzt*innen, Niedergelassene, gemischte Einkommen, Turnusärzt*innen etc.). - Ein Dickicht aus individuellen Vorschreibungen, das den Übertitel "Bürokratie-Monster" wahrlich verdient. Übersichtlichkeit: Null. - Vereinfachungen dringend nötig !
In bestimmten Fällen kann man sich teilweise oder auch gänzlich (vorübergehend) vom Beitrag in den WFF befreien lassen. Auskünfte darüber und Ihre jeweiligen Beitragsvorschreibungen erhalten Sie beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer unter wff@arztnoe.at oder Tel. +43 1 53751 7000.
Die Beitragseinnahmen betrugen 2023 insgesamt € 98,9 Mio. An reinen Pensionsleistungen wurden 65,7 Mio Euro ausbezahlt (inkl. Todesfallbeihilfe, Notstandsfonds, etc.).
4. Wie setzen sich die Veranlagungen des WFF zusammen ?
Das gesamte Fondsvermögen betrug Ende 2023 rd. 726,5 Mio Euro (Zahlen aus 2024 wurden noch nicht bekannt gegeben).
Rund 80% des Fondsvermögens sind im Rahmen des "Sirius 111" in Anleihen und Aktien angelegt. Davon wiederum (2023) 79% in diversen Anleihen und nur 21% in Aktien. Ende 2023 betrug das so veranlagte Vermögen insgesamt 582,6 Mio Euro.
Mit einer Satzungsänderung des WFF, gültig ab 1.1.2025, kann nun der Aktienanteil bis auf 40% erhöht werden. Eine längst überfällige Maßnahme, vergleicht man die schwache Entwicklung der Renditen unseres Sirius 111 mit anderen Rentenfonds (siehe Pkt. 5), die aufgrund ihres höheren Aktienanteiles wesentlich besser abgeschnitten haben.
Die restlichen rd. 20% unseres Fondskapitals sind in Immobilien angelegt mit einem nominalen Anschaffungswert von € 167,4 Mio. Diese Zahl bildet allerdings nicht den aktuellen Wert der Immobilen ab, da Wertsteigerungen der einzelnen Liegenschaften seit dem jeweiligen Erwerbszeitpunkt nicht ausgewiesen werden !
Darüber hinaus gibt es noch einen Kapitalüberschuss, der auf Festgeldkonten angelegt wurde.
5. Wie haben sich die Kapitalveranlagungen unseres Fonds entwickelt ?
Seit Beginn des "Spezialfonds Sirius 111" im Jahr 2009 bis Ende 2023 wurde eine durchschnittliche Rendite von nur 2,8% pro Jahr erzielt.
Im Vergleich dazu haben im gleichen Zeitraum selbst die per Gesetz zur extrem konservativen Veranlagung verpflichteten "gesetzlichen Pensionsversicherungen" in Österreich eine durchschnittliche Jahresrendite von +3,84% erwirtschaftet.
Der Norwegische Staatsfonds, als "Leuchtturm" unter den Pensionsfonds schlechthin, hingegen brachte, ebenso im gleichen Zeitraum, eine jährliche Rendite von durchschnittlich +10,57% !
6. Was kostet uns die Verwaltung des WFF ?
Ein Kapitel, das Aufmerksamkeit verdient !
Der Wohlfahrtsfonds ist als Verwalter eines Sondervermögens der Ärztekammer lt. Ärztegesetz verpflichtet, der Gesamt-Kammer jährlich eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand im Rahmen des Kammeramtes zu entrichten. Die Höhe dieser jährlich zu entrichtenden Gebühr an die Ärztekammer f. NÖ wird auch auf Anfrage von Funktionär*innen und Mitgliedern der Vollversammlung nicht befriedigend bekannt gegeben. Ebenso die aktuellen Aufwendungen für die Veranlagung unseres Kapitalvermögens von dzt. immerhin (schätzungsweise) aktuell etwa 650 Millionen Euro an einen externen Fondsverwalter.
7. Was kann der WFF ?
Über die Pensionsleistungen hinaus gibt es eine Reihe von anderen Leistungen des WFF, die wir in den nächsten Kapiteln unserer Aufklärung darstellen werden.
Mehr zum WFF erfahren Sie bald in Teil 2 unserer Serie.
Bleiben Sie informiert !
Jede Unterstützung ist willkommen.
Sei es in Form von Mitarbeit oder auch nur, indem Sie unsere Anliegen anderen Kolleg*innen mitteilen.
Oder werden Sie unser Mitglied und erhalten Sie regelmäßig unsere neuesten Infos.
Ihr Mitgliedsbeitrag beträgt ab 1.4.2025 nur € 50,- pro Jahr.
Das Beitrittsformular finden Sie oben im Menü.
Auch jeder andere finanzielle Beitrag zur Deckung unserer Kosten ist wertvoll.
Überweisen Sie Ihren Betrag bitte mit dem Vermerk „Freiwilliger Kostenbeitrag“
auf das Konto bei der Raiffeisen Bank Langenlois
Empfänger: SOS-WFF NÖ ARGE ärztl. Pensionssicherung
IBAN AT84 3242 6000 0052 6061
BIC RLNWATWW426