Für eine generationengerechte
ärztliche Altersvorsorge.

 

Hier finden Sie,

was Ihnen die Ärztinnen- und Ärztekammer für NÖ weitgehend verschweigt.

Foto: SOS-WFF©

Leserbrief an "Die Presse"

22.3.2025

 

Anneliese Rohrer bringt wieder mal einige Dinge auf den Punkt. Verfassungsmäßig von einer Koalition abgesegnet sind diese Institutionen (die Kammern) Teil des österreichischen Alltags. Natürlich inklusive der Pflichtmitgliedschaft.

Durch eine minimale Wahlbeteiligung legitimiert halten sich gut besoldete Funktionärs-Cliquen am Ruder - und haben Macht, u. a. das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen ihrer (Nicht-)Wähler bzw. Mitglieder zu bestimmen.

Ein Beispiel gefällig? Die Ärztekammer für NÖ erhöht seit 16 Jahren nicht die Kammerpensionen ihrer Senioren, was zu einem irren Wertverlust derselben führte. Der für die Pensionen entscheidende Wohlfahrtsfonds (immerhin rund 0.75 Milliarden) wird autokratisch verwaltet und hat eine erbärmliche Performance trotz professioneller Beratung. Einsehbar sind diese Protokolle nicht. Es stellt sich die Fage nach demokratiepolitischer Transparenz. Somit ist es ganz gut, wenn der Bundesrechnungshof seinen Schwerpunkt auf eine Prüfung von Kammern legt.

 

MR Dr. Josef Glasl

2041 Wullersdorf 

ORF.at. 21.3.2025

 

Rechnungshof für koordinierte Aufsicht über Ärztekammern

 

Die internen Grabenkämpfe in der Wiener Ärztekammer dürften Anlass für den Rechnungshof (RH) gewesen sein, die Aufsicht über die insgesamt zehn ärztlichen Standesvertretungen in Bund und Ländern in Augenschein zu nehmen.

Das Ergebnis des heute präsentierten Berichts: Es gebe Verbesserungsbedarf, unter anderem fehle eine übergreifende Aufsichtsstrategie. Angesichts großer Immobiliengeschäfte der Wiener Kammer hält der RH auch eine Zuständigkeit der Finanzmarktaufsicht (FMA) zumindest für überlegenswert.

Die neun Landesärztekammern und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) sind Selbstverwaltungskörper mit Pflichtmitgliedschaft für Ärztinnen und Ärzte samt finanzieller Beitragspflicht der Kammerangehörigen.

Kritik an heterogenen Zuständigkeiten

Jede dieser Kammern hat auch eine eigene Aufsichtsbehörde: das Gesundheitsministerium für die ÖÄK, die jeweilige Landesregierung in den Ländern. In Wien ist die Magistratsabteilung (MA) 40 dafür zuständig.

Diese heterogene Zuständigkeit führt aus Sicht des RH, der den Zeitraum von 2018 bis 2023 prüfte, zu Unklarheiten und teils unterschiedlichen Auffassungen zu Aufsichtszielen, Inhalten und Reichweite der (Rechts-)Aufsicht.

Der RH verwies auch auf den Unterschied zu allen anderen Kammern der freien Berufe. Alle anderen unterstehen unabhängig von ihrer regionalen Ausgestaltung jeweils nur einer Aufsichtsbehörde.

Handlungsbedarf sieht der RH auch beim Umgang mit wirtschaftlichen und finanziellen Belangen der Ärztekammern. Verwiesen wurde etwa auf das Veranlagungsvermögen allein des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Wien im Ausmaß von rund 1,46 Milliarden Euro (2022) und der davon betroffenen 12.368 Beitragszahlenden und 3.282 Pensionsbeziehenden.

 

https://orf.at/stories/3388309/

red, ORF.at/Agenturen

Leserbrief an das Consilium 03/2025 - nicht veröffentlich

Alter Wein in neuen Schläuchen

 

Wenn man das Consilium durchblättert, blickt man in Gesichter, die man schon irgendwann gesehen hat. Sie gehören Kammerfunktionären, die schon früher ein Kammeramt bekleideten- nicht immer mit Erfolg- und jetzt ein Revival erleben. Entsprechend lau plätschern die Berufsbelange der ÄrztInnen dahin, Neuerungen im Gesundheitssystem erwartet ohnehin niemand.

Ganz anders im Kammerinneren. Da geht es eruptiv wie in einem Vulkan zu, denn jetzt führen die in der Blüte ihrer Jahre stehenden Leistungserbringer das große Wort.

Nachdem 2009 der WFF dringend reformiert werden musste, führten die damals ergriffenen Maßnahmen nicht wirklich zum Erfolg. Aber die Pensionsreform 2019 half jenen, die sich selbst helfen konnten. War zuvor der Pensionsbezug strikt an die Aufgabe aller Kassenverträge und den Verzicht auf jegliche Nebentätigkeit gebunden, herrscht jetzt laissez-faire. Pensionsbezug und Kassen- oder Wahlarzthonorar sind nicht länger unvereinbar. Da fallen ein paar Valorisierungsbrösel nicht weiter ins Gewicht.

Übrig bleiben diejenigen, für die der “Generationsvertag“ bis heute traurige Realität ist, und die verächtlich als Leistungsempfänger abgetan werden.

 

Dr. Hans Peter Pölzlbauer

Leserbrief an das Consilium 10/2024  -

ohne Angabe von Gründen nicht veröffentlicht.

 

S.g. Damen und Herren,

s.g. Redaktion !

 

Anlässlich des im „Consilium 09/2024“ erschienenen „WFF: Jahresabschluss 2023“ möchte ich Ihnen folgenden Leserbrief übermitteln:

Die Bilanz 2023 des WFF wirft einige Fragen auf.

Ich nehme Bezug auf die im Consilium 09/24 veröffentliche Bilanz 2023 des WFF. Darin wird in Kurzform über Aktiva und Passiva und des Fonds „Sirius 111“ berichtet, verbrämt mit bilanzmäßig zwar üblichen (aber nur für Experten lesbaren) Abkürzungen, die allerdings wohl kaum ein „Normalverbraucher“ innerhalb der Ärzteschaft verstehen wird.

Kein Wunder: wir haben als Ärztinnen und Ärzte schließlich täglich etwas anders zu tun, als Bilanzen zu lesen.

 

Frage 1:

Ist das tatsächlich die Form, die es den Mitgliedern der Ärztinnen – und Ärztekammer für NÖ ermöglicht, sich ein ordentliches Bild über die Gebarung, die Veranlagungen des WFF und deren Erfolg bzw. Rendite im vergangenen Jahr 2023 und auch über jene, vorhergehender Jahre, zu gestatten?

Frage 2:

Wieso stellt man im Rahmen der Bilanz des WFF 2023 nicht mehr die tatsächliche Rendite unserer Kapitalanlagen, veranlagt im „Spezialfonds Sirius 111“, als Gesamtergebnis über die 15 Jahre seines Bestehens hinweg dar, die mit 2,8% (lt. Jahresbericht 2023 der ÄK f. NÖ) selbst im Vergleich zu den gesetzlichen Pensionskassen (die lt. offiziellen Angaben mit einer durchschnittlichen Performance von +3,84% p.a. im gleichen Zeitraum ein wesentlich besseres Ergebnis erzielt haben) wohl eher dürftig ausfällt ?

Frage 3:

Hätte man auf die vergleichsweise Underperformance unserer Kapitalanlagen nicht früher reagieren können ? Und, wenn ja, weshalb ist dies nicht geschehen ?

Frage 4:

Wird diese Informationspolitik der Verantwortlichen für den Wohlfahrtsfonds wirklich dem Informationsbedürfnis- und Recht seiner Beitragszahler*innen und Leistungsbezieher*innen gerecht und entspricht sie den Kriterien, die spätestens ab 1. September nächsten Jahres im vom Nationalrat bereits beschlossenen „Informationsfreiheitsgesetz“ festgeschrieben sind ?

Die Beitragszahler*innen und Leistungsbezieher*innen unseres WFF wären für schlüssige Antworten dankbar.

 

Mit höflichen Grüßen

Dr. Arnold Fragner

Arzt f. AM.

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